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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird im Folgenden die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten grundsätzlich für alle Geschlechter.

§ 1 Voraussetzungen

  1. Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet und akkreditiert hat und in Besitz einer offiziellen Startnummer des HeidelbergMan ist.

  2. Zugelassen sind für den Einzelwettbewerb alle, die im Veranstaltungsjahr 18 Jahre alt werden und alle, die älter sind. Für die Staffelwettbewerbe gelten die Altersgrenzen aus der Ausschreibung. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die unterschriebene Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.

  3. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme an der Wettkampfbesprechung im Vorfeld des Wettkampfes.

§ 2 Obliegenheiten

  1. Jeder Teilnehmerin ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen. Er hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während des Radrennens einen Helm tragen, der den DTU-Bestimmungen entspricht.

  2. Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters und den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und/ oder eine Disqualifikation jederzeit vorzunehmen.

  3. Der Zeitmesstransponder ist nach dem Rennen beim Rad Check-Out zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe des Transponders erhebt der Veranstalter eine Gebühr in Höhe von 35,00 €. Diese wird dem Teilnehmer nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Anmeldung, die die verbindliche Zusage des Teilnehmers an der Veranstaltung darstellt, ist nur über das Anmeldeformular der ONLINE-Anmeldung unter https://www.heidelbergman.de möglich.

  2. Jeder Teilnehmer kann nur sich selbst einmal anmelden. Doppelte Anmeldungen werden nicht akzeptiert.

  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer bei der ONLINE-Anmeldung durch ausdrückliches Anklicken die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Wettkampfordnung der DTU und das Reglement anerkannt hat und das Startgeld beim Veranstalter eingegangen ist.

§ 4 Zahlung

  1. Die Teilnehmer zahlen per Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren.

  2. Wird die Lastschrift mangels Deckung des Kontos oder aufgrund eines Widerrufs des Teilnehmers (auch später) nicht eingelöst, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit den Kosten des Rücktritts zu belasten. Die durch eine Rücklastschrift entstehenden Kosten, gehen in jedem Fall zu Lasten des Teilnehmers.

§ 5 Akkreditierung

  1. Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen bei der Akkreditierung nur gegen Vorlage der Anmeldebestätigung und eines gültigen Personalausweises. Ist ein Teilnehmer verhindert so kann er per Vollmacht die Startunterlagen von einer anderen Person abholen lassen.

  2. Teilnehmer mit einer eigenen DTU-Lizenz, deren Nummer sie bei der Onlineanmeldung angegeben haben, legen diese Lizenz beim Abholen der Startunterlagen vor. Fehlt die Lizenz ist der Teilnehmer verpflichtet eine DTU-Tageslizenz in Höhe von 20 € zu erwerben. Die Tageslizenz wird Inkasso an die DTU gezahlt. Staffelteilnehmer benötigen keine DTU-Tageslizenz.

  3. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Starunterlagen direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

§ 6 Rücktritt

  1. Ein kostenfreier Rücktritt von Seiten des Teilnehmers ist innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung möglich.

  2. Eine Abmeldung nach Anmeldeschluss ist nicht möglich, auch wenn die 7 Tage Rückgabefrist noch nicht abgelaufen ist.

  3. Die weiteren Abmeldemöglichkeiten sind den Ausschreibungen zu entnehmen.

§ 7 Ausfall der Veranstaltung / Nichtantreten

Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise und Hotelkosten. Bei Nichtantreten verfällt jeglicher Anspruch. Gleiches gilt, wenn die Veranstaltung durch eine nicht erfolgte Genehmigung der zuständigen Behörden abgesagt oder in seiner Form geändert werden muss.

§ 8 Haftung

  1. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers.

  2. Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Unternehmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

  3. Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in der Wechselzone abhandenkommen oder für andere abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungshilfen beruht. Sie sollten daher gegen Diebstahl versichert sein.

  4. Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

§ 9 Datenerhebung und Datenverwertung

  1. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.

  2. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung genannten Daten für die Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlich werden dürfen.

  3. Der Teilnehmer erklärt sich dazu bereit, dass die in der Anmeldung genannten Daten, die von ihm im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, Filme, etc. ohne jegliche Vergütungsansprüche seinerseits zeitlich und inhaltlich uneingeschränkt vom Veranstalter bis auf Widerruf genutzt werden dürfen.

§ 10 Wettkampfordnung

Für die Veranstaltung gelten die Wettkampfordnung der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Bundesligaordnung, Antidoping-Ordnung, Kampfrichterordnung), sowie die Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinordnung. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Regelung als verbindlich an.

§ 11 Änderungsvorbehalt

Der Veranstalter hält sich das Recht vor am Ablauf hinsichtlich der Zeit-, Startgruppeneinteilungen und Streckenführung kurzfristig Änderungen vorzunehmen. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass dies kein Grund zum Rücktritt des Vertrages ist.

Veranstalter SV Nikar Heidelberg e.V.
Tiergartenstraße 13/2
69121 Heidelberg